Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
IWP GmbH, Bellenweg 199 47804 Krefeld (HRB 17243 AG Krefeld)


§ 1 Anwendungsbereich

  1. Alle Leistungen und Angebote von IWP GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die IWP GmbH mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
  2. Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn IWP GmbH ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn IWP GmbH auf ein Schreiben oder eine E-Mail Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
  3. Die Dienstleistungen und Angebote von IWP GmbH richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und Kaufleute i.S.d. HGB.


§ 2 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang

  1. IWP GmbH erbringt individuelle Beratungs- und Agenturdienstleistungen für Unternehmen, insbesondere in den Bereichen des Onlinemarketings, Social Media sowie Mitarbeitergewinnung / Recruiting.
  2. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet IWP GmbH dem Kunden nicht die Erbringung eines Werks / konkreten Erfolgs, insbesondere nicht die Vermittlung und tatsächliche Akquirierung neuer Mitarbeiter.
  3. In Bezug auf die von IWP GmbH zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht IWP GmbH in Bezug auf die Art und Weise der Erbringung der Dienstleistungen ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
  4. IWP GmbH wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. IWP GmbH ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.
  5. IWP GmbH garantiert keine konkrete Anzahl an Mitarbeiteranfragen / Bewerbungen und keine diesbezüglich bestimmte Qualität im Rahmen der durch die für den Kunden lancierten Werbekampagnen. Eine Vorqualifizierung eingehender Bewerbungen wird vorbehaltlich anderslautender Individualabsprache nicht geschuldet.
  6. Sofern IWP GmbH im Rahmen der Arbeiten für den Kunden Domains und Funnel zur Verfügung stellt, werden diese vorbehaltlich abweichender Absprache ausschließlich für die Dauer der Vertragslaufzeit zur Verfügung gestellt.
  7. Ist IWP GmbH gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von IWP GmbH unberührt.



§ 3 Mitwirkungspflicht des Kunden

  1. Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern von IWPGmbH zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch IWP bleibt der Vergütungsanspruch von IWP GmbH unberührt.
  2. Der Kunde ist für die Rechtskonformität etwaiger Werbekampagnen (auch Werbeanzeigen, Internetauftritte, Impressum, Datenschutzerklärungen, etc.) ausschließlich selbst verantwortlich und stellt IWP von allen hieraus erwachsenden Ansprüchen Dritter frei.
  3. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Erreichung eigener Ziele und Erfolge von seiner Mitwirkung abhängt und daher von zentraler Bedeutung ist. Er sorgt daher auch ohne besondere Aufforderung durch die IWP GmbH dafür, dass IWP GmbH alle notwendigen Informationen bzw. Daten zeitgerecht zur Verfügung gestellt werden und die erforderlichen zuverlässigen, korrekten und vollständigen Auskünfte erteilt werden. Dies gilt auch für alle Informationen, Daten, Vorgänge und Umstände, die erst während der Beratungstätigkeit vorliegen oder bekannt werden.
  4. Der Erfolg der Zusammenarbeit hängt weiter davon ab, dass der Kunde alle Entscheidungen, die zur Erbringung der vereinbarten Beratungsleistungen erforderlich sind, unverzüglich trifft und allenfalls erforderliche Zustimmungen einholt (z.B. Zustimmungen der Konzernleitung, des Aufsichtsrats, der Mitarbeiter, des Betriebsrats etc.). Der Kunde verpflichtet sich daher, solche Entscheidungen unverzüglich zu treffen und mitzuteilen.
  5. Sofern die vereinbarten Beratungsleistungen in den Räumlichkeiten des Kunden erbracht werden, wird der Kunde die notwendige Büroinfrastruktur kostenlos bereitstellen und dafür sorgen, dass alle organisatorischen Rahmenbedingungen vorliegen und eine ungestörte Leistungserbringung gewährleistet ist.


§ 4 Abnahme der Leistung und Mängelrüge

  1. Sofern eine Leistung von IWP GmbH ausnahmsweise nicht schwerpunktmäßig dem Dienst-, sondern dem Werkvertragsrecht unterfällt, gelten nur in Bezug auf diese Leistungen die nachstehenden Absätze 2-6.
  2. IWP GmbH kann vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils eine Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen.
  3. IWP GmbH kann den Kunden mit Fristsetzung von einer Woche zur Teil- bzw. Gesamtabnahme auffordern. Sie gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kunde gegenüber Gendler & Schmitz Unternehmeragentur GmbH nicht schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind.
  4. Soweit bei der Funktionsprüfung Mängel festgestellt werden, ist IWP GmbH berechtigt, diese weiter zu bearbeiten und zu beseitigen.
  5. Eine Korrektur der durch IWP GmbH angefertigten Leistungen ist nur zwei Mal kostenfrei möglich. Darüberhinausgehende Korrekturen werden dem Kunden berechnet.
  6. Ist zwischen den Parteien streitig, ob ein erheblicher oder ein unerheblicher Mangel eines Werkes vorliegt, ist darüber vor Betreiben eines Rechtsstreits ein von einer Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter Sachverständiger anzuhören.
  7. Die abzunehmende (Teil-)Leistung von IWP GmbH gilt auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung von IWP GmbH hin zur Abnahme der jeweiligen (Teil-)Leistung nicht binnen 7 Werktagen schriftlich erklärt.

§ 5 Vertragsschluss

  1. Der Vertrag zwischen IWP GmbH und dem Kunden kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot der IWPGmbH annimmt. Die Annahmeerklärung kann schriftlich, in Textform, fernmündlich (z.B. per Telefon- oder Videokonferenz) oder mündlich erfolgen.
  2. Falls das Vorgespräch über Fernkommunikationsmittel stattfindet, willigt der Kunde ein, dass die Agentur das Telefonat, die Video-Konferenz oder den Chat zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnet.


§ 6 Zahlungen, Preise, Bedingungen

  1. Die Preise, die von IWP GmbH angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich.
  2. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern diese erhoben wird.
  3. Die Bezahlung der Leistungen von IWP GmbH erfolgt sofort nach Rechnungserteilung. Die Vergütung der Dienste von IWP GmbH ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von IWP GmbH ist anders lautend. Eine IWP GmbH erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.
  4. Sofern mit IWP GmbH als Bezahlart Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde IWP GmbH ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dieses ist bei IWP GmbH anzufragen.
  5. Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an IWP GmbH zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.
  6. Die Aufrechnung ist wechselseitig nur mit nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
  7. Die vereinbarte Vergütung von IWP GmbH in Bezug auf deren Beratungs- & Agenturdienstleistungen enthalten vorbehaltlich anderslautender Absprache kein Budget für etwaige Werbekampagnen des Kunden. Dieses ist vom Kunden separat zur Verfügung zu stellen und gegebenenfalls unmittelbar an den Plattformbetreiber zu entrichten.
  8. Etwaige Kosten von Lizenzen für die Inanspruchnahme von Drittanbieterservices sowie Werbekosten von Drittanbietern (Anzeigenplattformen wie Google, Facebook, Indeed o. ä.) sind in der vereinbarten Vergütungspauschale von IWP GmbH nur enthalten, wenn diese ausdrücklich im Angebot benannt sind. Anderenfalls hat der Kunde entsprechend anfallende Kosten separat zu tragen.
  9. Für Foto- und/oder Videoproduktionen, bei denen IWP GmbH zum Kunden anreisen muss, werden Fahrtkosten in Höhe von 0,70 € pro Kilometer berechnet. Falls eine Übernachtung notwendig ist, wird eine Übernachtungspauschale von 100 € erhoben. Diese Kosten werden nach Abschluss der Produktion in Rechnung gestellt. IWP GmbH bemüht sich, die Kosten so gering wie möglich zu halten und den kürzesten Weg zum Kunden zu wählen. Es ist dem Kunden nicht gestattet, eigene Fahrzeuge oder Übernachtungsmöglichkeiten bereitzustellen, um die Kosten zu minimieren, es sei denn, es wurde ausdrücklich mit unserem Unternehmen vereinbart. Absagen von vereinbarten Shooting-Terminen haben 48 Stunden zuvor zu erfolgen, andernfalls werden die angefallenen Kosten, mindestens aber 300,-- zzgl. MwSt., als Kostenpauschale fällig.


§ 7 Sonstige Zahlungsinformationen

Dem Vertragspartner ist bekannt, dass Zahlungen ausschließlich auf das auf den Rechnungen angegebene Zahlungskonto zu leisten sind.


§ 8 Kündigung, Laufzeit

  1. Die von den Parteien vereinbarte Vertragslaufzeit gilt als fest vereinbart. Die vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen.
  2. In Bezug auf die Buchung von Onlinemarketingmaßnahmen/Recruiting gilt: Wird das
    Vertragsverhältnis nicht spätestens vier Wochen vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit gekündigt, verlängert es sich zu gleicher Laufzeit und gleichen Bedingungen. Eine einmalig entrichtete Einrichtungs-/Setupgebühr wird im Verlängerungsfall jedoch nicht erneut erhoben.
  3. Absatz 1 gilt nicht in Bezug auf Verträge über die Erstellung von Fotografien.
  4. Eine Kündigung vor Vertragsbeginn ist ausgeschlossen.
  5. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  6. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt stets unberührt.


§ 9 Verzug

  1. Fristen für die Leistungserbringung durch IWP GmbH beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei IWP GmbH eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei IWP GmbH vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.
  2. Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält IWP GmbH sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
  3. Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber IWP GmbH in Verzug, ist IWP GmbH berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. IWP GmbH wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.


§ 10 Verhalten und Rücksichtnahme

  1. Falls sich IWP GmbH und/oder der Kunde öffentlich bewerten (z. B. mit Sternen oder Kommentaren), äußern sie sich wohlwollend hinsichtlich der gemeinsamen Zusammenarbeit und den jeweiligen Vertragspartner, auch nach Vertragsende. Gesetzliche Äußerungsrechte bleiben hiervon unberührt.
  2. Sofern der Kunde an Communities und Gruppen teilnimmt, die ausschließlich von der IWP GmbH organisiert und verantwortet werden (z.B. auf Facebook), nimmt er Rücksicht auf die Interessen der IWP GmbH. Sollte der Kunde (zum Beispiel durch geschäftsschädigende Äußerungen) die Interessen der IWP GmbH innerhalb der Gruppe / Community verletzen oder beeinträchtigen, kann die IWP GmbH, den Kunde von der Teilnahme an Communities und Gruppen vorübergehend oder dauerhaft ausschließen.


§ 11 Vertraulichkeit und Geheimhaltung

  1. Die Parteien bewahren Stillschweigen über alle Tatsachen, die ihnen im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung zur Kenntnis gelangen, es sei denn, dass die IWP GmbH sie von dieser Verpflichtung entbindet.
  2. Die Verschwiegenheitspflicht gilt nicht gegenüber den kreditgebenden Banken der IWP GmbH.
  3. Der Kunde verpflichtet sich zur Wahrung sämtlicher Geschäftsgeheimnisse der IWP GmbH und zur Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.

§ 12 Auftragsverarbeitung

  1. Der Kunde allein ist im Rahmen der Auftragsverarbeitung für die Einhaltung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) als auch der anderen Bestimmungen über den Datenschutz verantwortlich. Der Kunde hat IWP GmbH unter Angabe von Kontaktdaten (Name, Organisation, Telefonnummer etc.) die Personen schriftlich mitzuteilen, die gegenüber IWP GmbH in Bezug auf die Auftragsdatenbearbeitung weisungsberechtigt sind oder als Ansprechpartner auftreten.
  2. Der Kunde hat die IWP GmbH über bekannt gewordene Fehler oder Unregelmäßigkeiten bei der Auftragsdatenverarbeitung unverzüglich und vollständig zu informieren.
  3. IWP GmbH wird die an sie übermittelten Daten zweckbestimmt und nur im Rahmen der Weisungen des Kunden erheben, nutzen und verarbeiten. Dabei wird IWP GmbH die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen im Sinne des Art. 32 DS-GVO treffen, um die Datenschutzvorschriften einzuhalten und zu gewährleisten.
  4. Bei schwerwiegenden Störungen des Betriebsablaufs, bei Verdacht auf Datenschutzverletzungen oder andere Unregelmäßigkeiten, die die Verarbeitung der Daten des Kunden betreffen, wird IWP GmbH den Kunden umgehend informieren.
  5. IWP GmbH wird auf schriftliche Anfrage des Kunden hin diesem jegliche Informationen bereitstellen, die er zur Erfüllung seiner datenschutzrechtlichen Verpflichtungen benötigt.
  6. Soweit IWP GmbH zur Vertragserfüllung Subunternehmer beauftragt, so werden deren vertraglichen Vereinbarungen so gestaltet, dass sie den Anforderungen zu Vertraulichkeit, Datenschutz und Datensicherheit dem Vertrag zwischen dem Kunden und der IWP GmbH entsprechen.


§ 13 Nutzungsrechte

  1. In Bezug auf die Buchung von Onlinemarketingmaßnahmen/Recruiting gilt: Der Kunde erhält ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an den von IWP GmbH erstellten Inhalten für die Dauer der Vertragslaufzeit.
  2. In Bezug auf die Erstellung von Fotos und Videos gilt: Der Kunde erhält ein dauerhaftes, einfaches und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht (öffentliche Zugänglichmachung, Vervielfältigung).
  3. Die Absätze 1 und 2 gelten ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die IWP GmbH nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.
  4. Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an IWP GmbH über.
  5. Die Weitergabe von Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) ist ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.


§ 14 Haftung

  1. IWP GmbH haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet IWP GmbH nur
  1. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  2. für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
  1. In den Grenzen nach Absatz 1 haftet IWP GmbH nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.
  2. Der Kunde gewährleistet, dass IWP GmbH überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt IWP GmbH insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter einschließlich der verursachten Rechtsverfolgungskosten frei.
  3. IWP GmbH weist darauf hin, dass Werbeplattformen wie Google und Facebook jederzeit dazu berechtigt sind, Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen zu stoppen, einzustellen, zu löschen oder ein gesamtes Werbekonto zu deaktivieren. Für ein solches Vorgehen ist IWP GmbH nicht verantwortlich.

§ 15 Schlussbestimmungen

  1. Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn IWP GmbH und der Kunde eine entsprechende individualvertragliche Abrede getroffen haben. Solche haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist die Bestätigung von IWP GmbH maßgebend.
  2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von IWP GmbH. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von IWP GmbH.

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